Sportstättenförderprogramm in NRW 2026

Im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 des Landes NRW sind 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sportstättenförderung verankert wurden, die noch verabschiedet werden müssen.

 

Diese gliedern sich wie folgt auf: 

200 Millionen Euro für Investitionen für Sportinfrastruktur von Vereinen

200 Millionen Euro für Investitionen für kommunale Sportinfrastruktur

200 Millionen Euro für Investitionen in kommunale Schwimmbadinfrastruktur

 

Die Förderrichtlinien für die Sportinfrastruktur von Vereinen (Pos. 1) werden Anfang des Jahres in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und der Staatskanzlei festgelegt.

 

Sobald hierzu Klarheit besteht, informieren wir darüber.

 

 

Bereits seit dem 10.11.2025 ist das Portal zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) aus „Sportmilliarde“ geöffnet.

Sportvereine, die kommunale Einrichtungen nutzen, können hier nur über ihre Kommune Fördermittel beantragen. Das Mindestfördervolumen beträgt 250 TSD und  die Antragsfrist ist bis 15.01.2026.