Prävention sexueller und sexualisierter Gewalt
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind überall anzutreffen – leider auch im Sport. Der Kreissportbund Oberberg unterstützt und berät Sportvereine in Fragen der Prävention und des Erkennens sexualisierter Gewalt im Sport sowie den Handlungsmöglichkeiten.
In den Rubriken “Handlungsleitfaden“, “Elternkompass” und “Erweitertes Führungszeugnis” finden Sie Informationen rund um das Thema Prävention sexualisierter Gewalt.
Handlungsleitfaden
vorsorgen – erkennen – handeln
Der richtige Umgang mit dem Thema „sexueller Missbrauch im Sportverein“.
Der hier vorliegende Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport ist ein weiterer Baustein des Projektes „Schweigen schützt die Falschen!“.
Der Leitfaden dient dazu, Ihren Verein vor Ort in die Lage zu versetzen, mit der Thematik umzugehen, präventiv tätig zu werden und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu finden und damit handlungsfähig zu bleiben.
Elternkompass
Diesem Elternkompass können sie hilfreiche Antworten auf Fragen zum Thema “Prävention von sexueller Gewalt” entnehmen. Zum Beispiel:
Wie suche ich einen guten Sportverein aus?
Sexueller Missbrauch im Sportverein ?
Wie lässt sich sexueller Missbrauch verhindern?
Was ist bei sexuellem Missbrauch zu tun?
Erweitertes Führungszeugnis
In den letzten Jahren sind verschiedene Elemente zum Schutz von Kindern und Jugendliche entwickelt worden. Eines der Elemente des vorbeugenden Handelns ist neben der längst gesetzlich verankerten Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für hauptamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit die Vorlage eines solchen auch für ehren- und nebenamtliche tätige Mitarbeiter.
Die Jugendämter sind gesetzlich aufgefodert mit Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbei zu schließen. Die fünf Jugendämter im Oberbergischen Kreis haben gemeinsam eine Mustervereinbarung entwickelt, die sich eng an den Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland, der kommunalen Spitzenverbände NRW und des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung ausrichtet.
Bei Fragen zur Vereinbarung stehen die Jugendämter im Kreis zur Verfügung.
- Kreisjugendamt
- Jugendamt Gummersbach
- Jugendamt Radevormwald
- Jugendamt Wiehl
- Jugendamt Wipperfürth
Weitere Informationen zum Erweiterten Führungszeugnis finden Sie unter http://www.lsb-nrw.de/fuer-vereine/sport-sexualisierte-gewalt/erweitertes-fuehrungszeugnis/
Einen Vordruck “Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebeörde” haben wir hier hinterlegt.