Landeskinderschutzgesetz NRW (2022)

Welche Bedeutung hat das Landeskinderschutzgesetz für die Sportvereine in NRW? 

In diesem Abschnitt findet ihr Informationen rund um Fristen, Kriterien und Fördermittel mit Relevanz für die Sportvereine. Außerdem wird hier die aktuelle Beschlusslage der Mitgliedsorganisationen des LSB NRW und der Sportjugend NRW aufgeführt.

Weitere Infos:

Für Vereine

Wie könnt ihr als Verein zur Prävention sexualisierter Gewalt beitragen?

In diesem Abschnitt werden Fragen rund um die Entwicklung eines Schutzkonzeptes, die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis geklärt. 

Weitere Infos:

Für Trainer & Übungsleiter

Wie kannst du als Übungsleiter dich weiterbilden und was solltest du beachten?

In diesem Bereich findest du eine Übersicht unserer Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt und Hinweise, die du in der Praxis berücksichtigen kannst. 

Weitere Infos:

 

Für Betroffene und ihr Umfeld

Wo bekommst du Hilfe und Beratung in einer Krisensitaution? 

In diesem Bereich findest du alle Ansprechpartner und Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis, die dir oder einem Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen können. 

Weitere Infos:

Schutzkonzept des KSB Oberberg & Sportjugend Oberberg

Welche Haltung vertritt der Kreissportbund Oberberg un die Sportjugend Oberberg und wir diese tatsächlich umgesetzt?

In diesem Abschnitt findet ihr das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt im Kreissportbund Oberberg und in der Sportjugend Oberberg. Außerdem wird über die entscheidenden Entwicklungsschritte in der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Gewalt im Sport berichtet.

Den Download des Schutzkonzeptes findet ihr hier.

Prävention sexueller und sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind überall anzutreffen – leider auch im Sport. Der Kreissportbund Oberberg unterstützt und berät Sportvereine in Fragen der Prävention und des Erkennens sexualisierter Gewalt im Sport sowie den Handlungsmöglichkeiten.

In den Rubriken “Handlungsleitfaden“, “Elternkompass” und “Erweitertes Führungszeugnis” finden Sie Informationen rund um das Thema Prävention sexualisierter Gewalt.

Handlungsleitfaden

vorsorgen – erkennen – handeln

 

Der richtige Umgang mit dem Thema „sexueller Missbrauch im Sportverein“.

Der hier vorliegende Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport ist ein weiterer Baustein des Projektes „Schweigen schützt die Falschen!“.

Der Leitfaden dient dazu, Ihren Verein vor Ort in die Lage zu versetzen, mit der Thematik umzugehenpräventiv tätig zu werden und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu finden und damit handlungsfähig zu bleiben.

Den Handlungsleitfinden finden Sie hier.

Elternkompass

Diesem Elternkompass können sie hilfreiche Antworten auf Fragen zum Thema “Prävention von sexueller Gewalt” entnehmen. Zum Beispiel:

Wie suche ich einen guten Sportverein aus?

Sexueller Missbrauch im Sportverein ?

Wie lässt sich sexueller Missbrauch verhindern? 

Was ist bei sexuellem Missbrauch zu tun?

Den Kompass finden Sie hier.

Erweitertes Führungszeugnis

In den letzten Jahren sind verschiedene Elemente zum Schutz von Kindern und Jugendliche entwickelt worden. Eines der Elemente des vorbeugenden Handelns ist neben der längst gesetzlich verankerten Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für hauptamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit die Vorlage eines solchen auch für ehren- und nebenamtliche tätige Mitarbeiter.

 

Die Jugendämter sind gesetzlich aufgefodert mit Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbei zu schließen. Die fünf Jugendämter im Oberbergischen Kreis haben gemeinsam eine Mustervereinbarung entwickelt, die sich eng an den Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland, der kommunalen Spitzenverbände NRW und des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung ausrichtet.

 

Bei Fragen zur Vereinbarung stehen die Jugendämter im Kreis zur Verfügung.

  • Kreisjugendamt
  • Jugendamt Gummersbach
  • Jugendamt Radevormwald
  • Jugendamt Wiehl
  • Jugendamt Wipperfürth

 

Weitere Informationen zum Erweiterten Führungszeugnis finden Sie  hier.
Einen Vordruck “Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebeörde” haben wir hier hinterlegt.