Welche Angebote können Vereine wahrnehmen?
Die nachfolgenden Angebote des Kreissportbundes Oberberg können von Sportvereinen auf dem Weg zur Erstellung eines Schutzkonzeptes in Anspruch genommen werden:
Welche Beratungsangebote gibt es?
- Erstberatung: Vereinsvertreter können an unseren Erstberatunge teilnehmen, um so erstmalig in das Thema eingeführt zu werden.
- Prozessbegleitung: Vereine können darüberhinaus bis zu 20 LE Vereinsberatung für das Thema Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt in Anspruch nehmen. In diesem Rahmen kann z.B. die Risikoanalyse durch einen externen Referent begleitet werden. Zur Beantragung füllt ihr den Antrag auf Vereinsberatung aus. Aufgrund hoher Nachfrage kommt es hier aktuell zu längeren Bearbeitungszeiträumen bis zu 2 Monaten.
- Beratung Intervention
- Beratung bei Fragen oder Unsicherheiten
- Fachberatung Intervention
- Rechtliche Beratung
Welche Fortbildungsangebote gibt es?
Die Teilnahme an allen Fortbildungsangeboten im Rahmen des Qualitätsbündnisses Sport NRW sind kostenfrei.
- Seminar zur Sensibilisierung für Trainer*innen, Übungsleitungen & den Vorstand (Kurz & Gut Seminar, 4 LE)
- Das Seminar wird seitens des Kreissportbundes Oberberg angeboten. Aktuelle Termine findet ihr hier.
- Qualifizierung für Ansprechpersonen (15 LE)
- Diese Fortbildung ist für Personen, die die Rolle einer Ansprechpersonen für Fragen rund um das Thema (sexualisierte/interpersonelle) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband einnehmen möchten.
- Aktuelle Termine findet ihr hier.
Langfristig werden sich alle Vereine mit der Erstellung von Schutzkonzepten und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen beschäftigen müssen. Daher empfehlen wir allen Vereinen, bereits jetzt die ersten Schritte zu gehen und erste Kriterien des Qualitätsbündnisses Sport NRW umzusetzen. Jedes einzelne Kriterium ist ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit und Teil eines umfangreichen Schutzkonzeptes.
Handlungsleitfaden
Der richtige Umgang mit dem Thema „sexueller Missbrauch im Sportverein“.
Der hier vorliegende Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport ist ein weiterer Baustein des Projektes „Schweigen schützt die Falschen!“.
Der Leitfaden dient dazu, Ihren Verein vor Ort in die Lage zu versetzen, mit der Thematik umzugehen, präventiv tätig zu werden und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu finden und damit handlungsfähig zu bleiben.
Den Handlungsleitfinden finden Sie hier.
Entwicklung von Schutzkonzepten in Vereinen
Was ist ein Schutzkonzept?
Ein umfangreiches Schutzkonzept beinhaltet viele verschiedene, auf den Verein angepasste Maßnahmen und Leitlinien, die den Umgang mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Verein beschreiben. Jede einzelne Präventionsmaßnahme ist wichtig für ganzheitliche Präventionsarbeit und trotzdem kann eine Präventionsmaßnahme alleine keinen ganzheitlichen Schutz bieten.
Welche Themen gehören in ein Schutzkonzept?
Die Themen, die ein Schutzkonzept enthalten sollte, sind breit gefächert und im Workbook "Gemeinsam sicher im Sport" des Landessportbundes NRW zusammengefasst. Dieses Workbook findet ihr hier.
Wie sieht der typische Weg zum Schutzkonzept aus?
Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist ein Prozess, der für jede Organisation, die diesen vollzieht unterschiedlich aufgebaut ist. Das liegt besonders daran, dass jeder Verein und Verband unterschiedliche Ausgangssituationen besitzt, von denen aus man ein Schutzkonzept entwickelt. Es gibt jedoch einige Aspekte, die bei der Ausarbeitung beachtet werden sollten. Diese findet ihr in einer Checkliste zusammengefasst hier.
Eine schriftliche Ausarbeitung des Schutzkonzeptes ist wichtig, um den Prozess zu dokumentieren und Handlungssicherheit in der Präventions- und Interventionsarbeit im Verein herzustellen. Genauso wichtig wie die schriftliche Ausarbeitung ist jedoch, dass das Konzept tatsächlich gelebt wird und durch die Praxiserfahrungen auch nach der Erstellung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst oder ergänzt wird.