Förderprogramm "Moderne Sportstätte NRW"

In Düsseldorf fand am Dienstag, 5. Mai die Auftaktveranstaltung für das neue Förderprogramm "Moderne Sportstätte NRW" statt.

 

Gerne möchten wir unseren Sportvereinen hier die ersten Informationen an die Hand geben und auf das weitere Vorgehen hinweisen. 

Die Förderrichtlinien und alle Informationen stellt das Land NRW ab Mittwoch, 6. Mai, auf der Seite Sportland NRW zur Verfügung. 

Für den Oberbergischen Kreis stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 3.015.833,00 Euro zur Verfügung, die sich wie folgt auf die Kommunen aufteilen: 

Kommune

Zuweisung in Euro

Bergneustadt,

197.587,00 €

Engelskirchen

208.368,00 €

Gummersbach

550.125,00 €

Hückeswagen

166.932,00 €

Lindlar

231.702,00 €

Marienheide

166.932,00 €

Morsbach

166.932,00 €

Nümbrecht

187.816,00 €

Radevormwald

235.130,00 €

Reichshof

198.722,00 €

Waldbröl

213.078,00 €

Wiehl

269.053,00 €

Wipperfürth

223.456,00 €

Oberbergischer Kreis

3.015.833,00 €

 

Neuerungen bzw. Änderungen zum Sportstättenprogramm 2022 sind nachfolgend in ROT gekennzeichnet

 

  • Förderziele:
    • Abbau des Modernisierungsstaus
    • Energetische Sanierung
    • (Ersatz-)Neubau
    • Barrierefreiheit
    • Begegnung von Einsamkeit
    • Geschlechtergerechtigkeit
    • Unfallvermeidung und -vorbeugung
  • Förderfähige Maßnahmen
    • Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung, Umbau, Ersatzneubau und Neubau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Förderziele
    • Begleitende, sportfachlich notwendige Infrastruktur, wie zum Beispiel Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen sowie Zuschauereinrichtungen
  • Antragsberechtigte:
    • Sportvereine in NRW sowie Mitgliedschaft im Kreissportbund Oberberg
    • "Doppelmitgliedschaft" Kreissportbund/Fachverband
    • Der Sportverein muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter oder wirtschaftlicher Träger (“Dach und Fach”) sein
    • Der Miet- oder Pachtvertrag muss nach Fertigstellung der Maßnahme noch mindestens 10 Jahre Bestand haben (Zweckbindungsfrist)
    • Kommunen sind NICHT antragsberechtigt
    • Die Sportanlage muss in NRW liegen
  • Förderausschlüsse u.a.:
    • Profi-Vereine
    • Primär mit fossilen Brennstoffen betriebene technische Anlagen
    • Kunststoff-Granulat auf Kunstrasensportplätzen
    • Umschuldungen
    • Kauf von Sportanlagen
  • Rahmenbedingungen:
    • Laufzeit von 2026 bis 2036
    • Mindestinvestition: 50.000 Euro
    • Festbetragsfinanzierung
    • Mittelverwendung innerhalb von drei Monaten
    • kein pauschaler förderunschädlicher Maßnahmenbeginn
    • Einfacher Verwendungsnachweis
  • Höhe der Zuwendung: 
    • Cluster 1: Förderhöhe 25.000 bis 100.000 Euro: 50 bis 90 Prozent (Bei „Dach und Fach“ 50 %)
    • Cluster 2: Förderhöhe 100.001 bis 1 Million Euro: 50 bis 85 Prozent (Bei „Dach und Fach“ 50 %)
    • Sportvereine, die nicht selbst Eigentümer sind, erhalten immer nur 50 Prozent
    • Der Eigenanteil kann über Eigenleistung oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden
    • Das Programm ist kumulierbar mit allen anderen Förderprogrammen
  • Weiteres Vorgehen: 
    • In den kommenden Tagen werden wir unsere Mitgliedsvereine über das Programm informieren
    • In einem nächsten Schritt werden wir bei den Vereinen ein Interesse abfragen
    • Der Landessportbund und die Staatskanzlei werden ebenfalls interessierte Vereine zu Videokonferenzen einladen und informieren
    • Voraussichtlich ab 1. Juni ist das Modul "Moderne Sportstätte" im bekannten LSB-Förderportal freigeschaltet
    • Voraussichtlich ab 1. September können Förderanträge bei der NRW-Bank eingereicht werden

 

Für Fragen steht Anja Lepperhoff in der Geschäftsstelle (Tel. 02261-911930 oder E-Mail info@ksb-oberberg.eu) gerne zur Verfügung.