Förderprogramm "Moderne Sportstätte NRW"
Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ unterstützt Sportvereine in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 200 Millionen Euro dabei, ihre Sportanlagen zu sanieren, zu modernisieren und zukunftsfähig auszustatten.
Für den Oberbergischen Kreis stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 3.015.833,00 Euro zur Verfügung, die sich wie folgt auf die Kommunen aufteilen:
Kommune | Zuweisung in Euro |
Bergneustadt | 197.587,00 € |
Engelskirchen | 208.368,00 € |
Gummersbach | 550.125,00 € |
Hückeswagen | 166.932,00 € |
Lindlar | 231.702,00 € |
Marienheide | 166.932,00 € |
Morsbach | 166.932,00 € |
Nümbrecht | 187.816,00 € |
Radevormwald | 235.130,00 € |
Reichshof | 198.722,00 € |
Waldbröl | 213.078,00 € |
Wiehl | 269.053,00 € |
Wipperfürth | 223.456,00 € |
Oberbergischer Kreis | 3.015.833,00 € |
Neuerungen bzw. Änderungen zum Sportstättenprogramm 2022 sind nachfolgend in ROT gekennzeichnet
- Förderziele:
- Abbau des Modernisierungsstaus
- Energetische Sanierung
- (Ersatz-)Neubau
- Barrierefreiheit
- Begegnung von Einsamkeit
- Geschlechtergerechtigkeit
- Unfallvermeidung und -vorbeugung
- Förderfähige Maßnahmen
- Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung, Umbau, Ersatzneubau und Neubau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Förderziele
- Begleitende, sportfachlich notwendige Infrastruktur, wie zum Beispiel Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen sowie Zuschauereinrichtungen
- Antragsberechtigte:
- Sportvereine in NRW sowie Mitgliedschaft im Kreissportbund Oberberg
- "Doppelmitgliedschaft" Kreissportbund/Fachverband
- Der Sportverein muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter oder wirtschaftlicher Träger (“Dach und Fach”) sein
- Der Miet- oder Pachtvertrag muss nach Fertigstellung der Maßnahme noch mindestens 10 Jahre Bestand haben (Zweckbindungsfrist)
- Kommunen sind NICHT antragsberechtigt
- Die Sportanlage muss in NRW liegen
- Förderausschlüsse u.a.:
- Profi-Vereine
- Primär mit fossilen Brennstoffen betriebene technische Anlagen
- Kunststoff-Granulat auf Kunstrasensportplätzen
- Umschuldungen
- Kauf von Sportanlagen
- Rahmenbedingungen:
- Laufzeit von 2026 bis 2036
- Mindestinvestition: 50.000 Euro
- Festbetragsfinanzierung
- Mittelverwendung innerhalb von drei Monaten
- kein pauschaler förderunschädlicher Maßnahmenbeginn
- Einfacher Verwendungsnachweis
- Höhe der Zuwendung:
- Cluster 1: Förderhöhe 25.000 bis 100.000 Euro: 50 bis 90 Prozent (Bei „Dach und Fach“ 50 %)
- Cluster 2: Förderhöhe 100.001 bis 1 Million Euro: 50 bis 85 Prozent (Bei „Dach und Fach“ 50 %)
- Sportvereine, die nicht selbst Eigentümer sind, erhalten immer nur 50 Prozent
- Der Eigenanteil kann über Eigenleistung oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden
- Das Programm ist kumulierbar mit allen anderen Förderprogrammen
Für Fragen stehen Anja Lepperhoff und Henk Allhoff in der Geschäftsstelle (Tel. 02261-911930 oder E-Mail info@ksb-oberberg.eu) gerne zur Verfügung.
Die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf der Homepage des Landessportbundes NRW.
Die Förderrichtlinien stellt das Land NRW auf der Seite Sportland NRW zur Verfügung.
