Bestandserhebung 2022

Ab sofort können die Vereine in NRW ihre Bestandserhebung für das Jahr 2022 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.

Da die Frist zur Abgabe der Meldung am 03.03.2022 endet, möchten wir Sie heute an die Erfassung Ihrer Mitgliederzahlen erinnern.

Über den folgenden  Link gelangen Sie direkt zur Bestandserhebung des Landessportbundes NRW:

https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login

 

WICHTIG:

Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.

Die Erfassung Ihrer Daten ist sowohl aus statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten.

Ihr Verein kann nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW in Anspruch nehmen, wenn Sie die Meldung Ihrer Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum abgegeben haben. Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen!

 

Informationen zur Bestandserhebung erhalten Sie hier:

https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine

 

Falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie es sich hier per E-Mail zuschicken lassen:

https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/lostpassword

 

Bei Fragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Fachbereich der Vereinsverwaltung gerne per E-Mail bestandserhebung@lsb.nrw oder telefonisch unter 0203 7381938 zur Verfügung.

 

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre, bitten wir Sie um Verständnis, dass es aufgrund des hohen Mailaufkommens teilweise zu zeitlichen Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann. Auch die Telefonleitungen können stark frequentiert sein.