Fördermöglichkeiten

Vereinsberatung vor Ort – Termine beim Kreissportbund beantragen

Längst ist das Management eines modernen Sportvereins mit dem eines Unternehmens vergleichbar, das alte Strukturen auf den Prüfstand stellen sollte. Immer mehr Vereine erkennen, dass die kritische Diskussion aktueller Vereinsstrukturen und ihrer Angebote eine zentrale Aufgabe der Vereinsführung ist.

Dabei stellen sich Fragen nach der Aufgabenverteilung im Verein, der richtigen Gestaltung der Angebote, der Beitragshöhe und nach der Zusammenarbeit im Team.

Der Landessportbund bietet NRW-Vereinen daher eine zum Teil kostenlose Vereinsberatung an.  In diesem Rahmen können sich Vereinsvorstände oder Jugendvorstände vor Ort für eine qualifizierte Vereinsführung weiterbilden lassen. Dafür hat der Landessportbund ein Team von fachkompetenten, qualifizierten und autorisierten Beratern und Moderatoren ausgebildet.

Eine Vereinsberatung kann – je nach Thema, Teilnehmer/-innen und Zeitdauer – einen unterschiedlichen Charakter haben:

Wir unterscheiden zwischen einer

  • Fachberatung (in einem Informationsgespräch)
  • Vorstandsklausur (hier werden unter externer Moderation zukunftsfähige Konzepte für den Verein entwickelt)
    und einer
  • Vereinsentwicklungsberatung (hierbei handelt es sich um einen längerfristigen Entwicklungs- und Veränderungsprozess)

Den Antrag zur Vereinsberatung finden Sie hier oder rechts im Download-Bereich

Fördermöglichkeiten

Art der Förderung  Kurzbeschreibung   Förderung für
Zuschüsse für Übungsleiter/-innen Gegenstand der Förderung ist die Leitung von Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung. Antragstellungen für das laufende Jahr sind jeweils ab März möglich.   Übungsleitungen
Präventive Jugendarbeit  Im Rahmen der präventiven Jugendarbeit bietet der Kreissportbund Oberberg e.V. die Bezuschussung (max. 50% der beantragten Summe, bis zu 500 €) von Projekten, Grundsportgeräten und (Bildungs-)Maßnahmen an. Für diese Förderung reicht ein formloser Antrag per Mail an den Kreissportbund Oberberg e.V.. Im Jahr 2023 stehen hierfür 5000 € zur Verfügung.   Kinder- und Jugendarbeit
Projekt „Sportplatz Kommune“ Die Bewerbungsfrist ist am 16. Oktober 2020 abgelaufen. Sollten Kommunen ab 2019 Interesse haben, am Projekt „Sportplatz Kommune – Kinder- und Jugendsport fördern in NRW“ mitzuwirken, können sie diese gemeinsam mit dem jeweiligen Stadt-/Kreissportbund (bzw. Stadt-/Gemeindesportverband) bewerben.   Kinder- und Jugendarbeit
1000 x 1000 Programm - Anerkennung für den Sportverein Das Landesprogramm "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" fördert Maßnahmen in den Schwerpunkten "Kinder- und Jugendsport", "Inklusion", "Integration" und "Gesundheitssport/Breitensport".   Sportangebote
Fördermöglichkeiten des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend Der Landessportbund NRW fördert insbesondere seine Mitgliedsorganisationen - die Stadt- und Kreissportbünde und Sportverbände - aber auch die NRW-Vereine, Schulen und andere Anspruchsberechtigte mit finanziellen Zuschüssen, um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen, was ohne finanzielle Sicherheit nicht zu bewerkstelligen ist. Deshalb dienen die Fördermittel des Landes, die durch die Zielvereinbarung "Nr. 1: Sportland NRW" festgelegt werden, zur Realisierung unserer »vier Programme.   Jugendarbeit
Programmpartner "Integration durch Sport"  Im Rahmen des Programms bieten der Landessportbund NRW und seine Sportjugend Programmpartnern Beratung und viele Unterstützungsleistungen, z.B. Finanzierung von Integrationsmaßnahmen und Qualifizierung von Mitarbeiter/-innen.   Integration
Kinderbewegungsabzeichen Das Kinderbewegungsabzeichen (Kibaz) ist ein Bewegungsangebot für drei- bis sechsjährige Kinder, um sie spielerisch und ihrem Alter entsprechend für Bewegung, Spiel und Sport im Verein zu begeistern. 
Wir beraten Sie auf Anfrage und halten neben einem kostenlosen Handbuch, das Empfehlungen zur Planung und Vorbereitung sowie praktische Hilfen zur Umsetzung gibt, die aufgeführten Materialien für die Durchführung bereit.
  Vorschulkinder
Jugendsportabzeichen Zur Förderung der Sportabzeichen übernimmt der Kreissportbund Oberberg e.V. zusammen mit den Sparkassen in Oberberg die Kosten für die Bearbeitungsgebühren des DOSB.   Sportabzeichen für Jugendliche
Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste 2.0 (BAP 2.0) Das am 1. Juni 2019 gestartete Projekt „Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste 2.0“ (BAP) knüpft an die Erkenntnisse der vorherigen Projektarbeit des Landessportbundes NRW an.

Die Zielstellung lautet, Bewegung als elementaren Bestandteil der pflegerischen Versorgung in NRW zu etablieren. Somit rückt die Kooperation zwischen Sportvereinen, Alteneinrichtungen und/oder ambulanten Pflegediensten in aktiven Tandems in den Vordergrund. BAP 2.0 steht dabei für einen intensiven Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie für eine bestmögliche Vernetzung.
  Kooperation mit Alten- und Pflegeeinrichtungen
Stipendium für junges Ehrenamt Das Stipendium für junges Ehrenamt im Sport richtet sich an junge Menschen, die sich ehrenamtlich im Sport engagieren, Verantwortung übernehmen und sich für andere einsetzen. Für das kommende Stipendienjahr stehen junge Menschen im Vordergrund, die sich trotz schwieriger Bildungsvoraussetzung und Lebenssituation ehrenamtlich in einem Verein, Bund oder Verband für andere einsetzen. zusätzlich zur finanziellen Förderung erwarten die Stipendiaten viele neue Erfahrungen, ein wertvolles Netzwerk und erstmals passgenaue Qualifizierungsangebote.   Ehrenamt
Inanspruchnahme von Sonderurlaub Das Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendhilfe regelt die Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs.   Ehrenamtler in der Jugendarbeit
Vereinsjubiläum (gefördert durch den KSB Oberberg) Als Vereinsjubiläum gelten das 25., 50., 75., 100., usw. Jahr nach Gründung des Vereins. Dafür zahlt der KSB Oberberg 2 €,- pro Jahr ab Gründungsdatum. Ab 100 Jahre, also bei 125, 150 Jahre usw. gibt es keine Steigerung, es bleibt dann bei 200 €,-.Diese Beträge werden nur ausgezahlt, wenn der jeweilige Verein zu seiner Jubiläumsfeier einlädt.   Vereinsjubiläum
Vereinsjubiläen des LSB NRW Der Landessportbund NRW fördert Sportvereine, die ihr 100-jähriges Jubiläum sowie alle weiteren 25-jährigen Jubiläen feiern. Die Prämie in Höhe von 200,- Euro und die Jubiläumsurkunde können über ein Formular beantragt werden.   Vereinsjubiläum
Sportplakette des Bundespräsidenten Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist als einmalige Auszeichnung für Turn- und Sportvereine oder -verbände bestimmt und wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens auf Antrag verliehen.

Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor den Jubiläen schriftlich eingereicht werden.
  Ehrung
Sportplakette des Landes Nordrhein-Westfalen Mit der Sportplakette des Landes Nordrhein-Westfalen werden jährlich Persönlichkeiten aus Nordrhein-Westfalen für herausragende Leistungen geehrt. Die Auszeichnung wird von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten an Funktionärinnen und Funktionäre für ihre besonderen Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern sowie an aktive Sportlerinnen und Sportler verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW.

Bewerbungsfrist ist der 28. Februar 2019.
  Ehrung
Ehrennadel des Landessportbundes NRW Die Ehrennadel würdigt ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport in zwei Stufen, in Silber und Gold.

Die Ehrennadel in Silber kann verliehen werden für
a) mindestens zehn Jahre vorbildliche Tätigkeit als Vorsitzende/-r bzw. Präsident/-in einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder
b) mindestens 15 Jahre vorbildliche Tätigkeit in einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder im LSB NRW.

Die Ehrennadel in Gold kann verliehen werden für 
a) mindestens 15 Jahre vorbildliche Tätigkeit als Vorsitzende/-r bzw. Präsident/-in einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder
b) mindestens 20 Jahre vorbildliche Tätigkeit in einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW oder im LSB NRW
  Ehrung
Vereinsberatung vor Ort (VIBSS)  Der Landessportbund bietet NRW-Vereinen eine zum Teil kostenlose Vereinsberatung an. In diesem Rahmen können sich Vereinsvorstände oder Jugendvorstände vor Ort für eine qualifizierte Vereinsführung weiterbilden lassen.   Vereinsberatung
Sportstiftung der Kreissparkasse Köln Stiftung der Kreissparkasse Köln zur Förderung des Sports im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises.
Hinweis an die gemeinnützigen Breitensportvereine: 
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für die Beantragung eines Zuschusses zum Übungsleiter aus Mitteln der Sportstiftung der Kreissparkasse Köln modifiziert wurden. Künftig soll die Förderung eines Übungsleiters unter dem Aspekt der Ausbildung eines Übungsleiters für Kinder und Jugendliche oder die Ausbildung junger Menschen zum Übungsleiter bevorzugt berücksichtigt werden. 
  Sportförderung
Stiftungen und Sport  Das Webportal „Stiftungen und Sport“ gibt Interessierten eine Hilfestellung, mit der sportfördernde Stiftungen problemlos aufgefunden werden können.   Sportförderung
Das grüne Band Seit 1986 fördern die Commerzbank AG und der Deutsche Olympische Sportbund über die Initiative „Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ Kinder und Jugendliche. Das „Grüne Band“ belohnt konsequente Nachwuchsarbeit im Leistungssport, unabhängig von der Vereinsgröße oder der Popularität der Sportart. Für das „Grüne Band“ können sich Vereine oder einzelne Abteilungen bis Ende März jeden Jahres bei ihren Spitzenverbänden bewerben.   Sporttalente
Öko-Check Energiekosten sparen im Sportverein
Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage. Mit Hilfe der individuellen Empfehlungen können diese gezielt verbessert und damit mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen. 
  Sportstätte
Förderung der Sportstättenlandschaft in NRW Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden langfristige Finanzierungen für ihre Investitionen in Sportstätten. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. 

1. Förderung der Sportstättenlandschaft
Seit dem 1. Juli 2016 besteht für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus zudem die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Dies wurde durch eine Änderung der Förderbedingungen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ möglich, für die sich der DOSB seit Jahren beim Bundesumweltministerium eingesetzt hat.

2. Förderung von Sportstätten im Rahmen der Kommunalrichtlinie
  Sportstätte
Moderne Sportstätte 2022

300 Millionen Euro gibt es zusätzlich für vereinseigene Sportanlagen.
Mit ihrem offiziell beschlossenen Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Landesregierung auf den gewaltigen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf von Sportstätten in bisher einzigartiger Form reagiert und die für die notwendigen Investitionen erhofften Sondergelder bis 2022 bereitgestellt. Von der Förderung sollen über Zuschusszahlungen speziell die rund 7.000 vereinseigenen Sportanlagen in NRW profitieren.

 

 
Moderne Sportstätte 2022 - Programmaufruf II

Der Programmaufruf II richtet sich an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Er umfasst 27 Mio. EUR.

Die Landesregierung hält es gesellschaftlich und sportpolitisch für dringend geboten, diese Kreis- und Stadtsportbünde in Nordrhein- Westfalen durch Förderanreize insbesondere nach den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie in die Lage zu versetzen, moderne, zeitgemäße und gesunde Sportstätten und Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen Angebote im Freien sowohl im öffentlichen Raum als auch auf öffentlichen und privaten Sportstätten. Damit können diese Kreis- und Stadtsportbünde mit ihren Vereinen auch in Zukunft vor Ort ihre vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben situationsangemessen, bedarfs- und anforderungsgerecht für die gesamte Bevölkerung wahrnehmen.