Die Sporthilfe NRW e.V. hat wichtige Ergänzungen zum Versicherungsschutz bei Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen – insbesondere im offenen Ganztagsbereich – und anderen Bildungseinrichtungen (z. B. Kitas) vereinbart. Die Ergänzungen beziehen sich auf den Versicherungsschutz von Übungsleitern sowie den an der Kooperation beteiligten Sportorganisationen, behandeln aber auch die Frage nach dem Versicherungsschutz von Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern, wenn diese an Maßnahmen der Kooperation teilnehmen.