Informationen für Vereine:

Konferenz "Bewegt IN FORM"

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Bewegt in Form Am 18. März 2010 in Düsseldorf: "Mehr bewegen" und "ausgewogener essen" - zwei Wege zu einem besseren, gesünderen Leben und einer gesteigerten Lebensqualität. Der "Nationale Aktionsplan IN FORM zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten" stellt sich dieser Herausforderung. Die Landesregierungen von Hessen und Nordrhein-Westfalen setzen IN FORM auf Landesebene um. Wichtige Partner sind die Landessportbünde Hessen und NRW sowie das Strategiezentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.

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1. Sportkongress NRW im Februar in Bochum.

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zukunft_sport_verein

Die Zukunft der Sportvereine im Fokus

1. Sportkongress NRW im Februar in Bochum

 „Zukunft.Sport.Verein“ – mit diesem programmatischen Titel rufen die nordrhein-westfälische Landesregierung und der LandesSportBund NRW die Sportvereine auf, sich an der Entwicklung von Perspektiven für die Sportvereinsentwicklung in Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Am 5. und 6. Februar 2010 findet daher im RuhrCongress Bochum der NRW-Sportkongress statt.

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Nutzung der Ehrenamtspauschale / Notwendigkeit zur Satzungsänderung

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Mitgliederversammlung sollte bis zum 31.12.2010 eine Satzungsänderung beschließen, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt.

Mit Schreiben vom 14.04.2009 weist der Landessportbund auf folgendes hin:

Wenn der Vorstand nach der Vereinssatzung ehrenamtlich (unentgeltlich) tätig ist, verstößt der Verein mit der Zahlung von Vergütungen an Vorstandsmitglieder gegen das gemeinnützigkeitsrechtliche Gebot, sämtliche Mittel des Vereins nur für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden (§ 55 (1) Nr. 1 AO). Der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen (z. B. Telefon- oder Fahrtkosten) ist jedoch zulässig. Ein Einzelnachweis der Aufwendungen ist nicht erforderlich, wenn pauschale Zahlungen den tatsächlichen Aufwand offensichtlich nicht übersteigen; dies gilt nicht, wenn durch die pauschalen Zahlungen auch Zeitaufwand abgegolten werden soll.

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Steuerrecht für Vereine

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Das Vereinssteuerrecht hat sich durch die Vielzahl der Gesetzesänderungen, der Verwaltungserlasse und der einschlägigen Urteile zu einer sehr komplexen Materie entwickelt.

Ehrenamtliche Vereinsvorstände haben es hiermit nicht leicht.
Schnell werden sie in die Pflicht genommen, vor allem wenn in Steuerfragen das Finanzamt zu einer anderen Überzeugung als der Kassenwart kommt – und dies möglicherweise einige Jahre rückwirkend.

Spektakuläre Schlagzeilen hat es dazu auch in Oberberg gegeben.

  • Informationen zu diesem wichtigen Thema erhielten am Mittwoch, 27.02.2008 über 200 Besucher in der Sparkasse in Wiehl. durch einen Vortrag von Herrn Dr. Arnd Bretschneider, einem Steuerberater, der u. a. die Beratung von steuerbegünstigten Vereinen und Stiftungen zu den Schwerpunkten seiner Beratungstätigkeit zählt.
Steuerrecht für Vereine (Download des Vortrages von Dr. Bretschneider als *.pdf-Dokument)
  • Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30. Juni 2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen verwendet werden.
Muster der neuen Zuwendungsbescheinigungen
  • Artikel vom 03.03.2008 aus der "Kölner Rundschau" zum Thema Trikotsponsoring / Umsatzsteuer
Artikel aus der Kölner Rundschau vom 03.03.08