| 07. Mai 2012
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) fördern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Hierfür werden über den Landeshaushalt 2012 insgesamt 1.000.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Mit dem Programm „Sportvereine im Ganztag“ soll ein besseres Miteinander von Sportvereinen und Schulen im Ganztag ermöglicht und die Qualität der Ganztagsangebote im Bereich Sport erhöht werden.
Fördervoraussetzung
Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind und mindestens einem Fachverband und einem Stadt- oder Kreissportbund angehören.
Gefördert werden können Maßnahmen, die im schulischen Ganztag durchgeführt werden oder die aus dem schulischen Ganztag heraus das Regelangebot des Sportvereins erweitern (z. B. eine gemischte Gruppe aus Ganztagskindern und Vereinsmitgliedern).
Förderfähig sind hier:
- Neue Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen
- Anschaffung von Sportgeräten
- Bereitstellung von Sportstätten
Die Fördermittel können nicht für die Finanzierung von Sportangeboten im Ganztag verwendet werden (z. B. Honorar des Übungsleiters). Der Sportverein kann (im Rahmen dieses Programms) nur für eine Maßnahme oder ein Maßnahmenpaket (z. B. Neueinrichtung einer Gruppe im schulischen Ganztag mit der Qualifizierung der Übungsleiter/in und Anschaffung der benötigten Geräte) eine Förderung erhalten.
Die Anträge sind beim Kreissportbund Oberberg e.V. zu stellen, der diese prüft und dem Landessportbund NRW mit einer Förderungsempfehlung vorlegt.
Antragsschluss beim KSB Oberberg ist der 10. Juni 2012.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen können Sie hier einsehen bzw. herunterladen:



Das 

Das Deutsche Sportabzeichen ist das erfolgreichste und einzige Auszeichnungssystem außerhalb des Wettkampfsports, das umfassend die persönliche Fitness überprüft. Es ist in fünf Gruppen mit verschiedenen Übungen eingeteilt. In jeder Gruppe muss eine Übung mit der geforderten Bedingung erfüllt werden. Das Schwimmen in Gruppe eins ist obligatorisch. Hier muss der Nachweis der Schwimmfähigkeit erbracht werden. Die Leistungen der einzelnen Übungen sind nach Altersklassen gestaffelt. Die einzelnen Bedingungen finden Sie