| 30. November 2010
Das Präsidium des LSB NRW hat einen wichtigen Beschluss bezüglich der Mitgliedschaft der Vereine getroffen.
Nachfolgend der Beschluss "Mitgliedschaft der Vereine in Bünden und Fachverbänden":
Hierzu hat das Präsidium des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. in seiner Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:
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Voraussetzung für die Förderung von Vereinen durch den Landessportbund NRW ist die MItgliedschaft in mindestens einem Fachverband und im jeweiligen Bund (bzw. im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen die Vereine nur im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband nicht aber im Kreissportbund Mitglied sind).
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Voraussetzung für die Zuteilung einer Vereinskennziffer an neue Vereine ist die Mitgliedschaft des Vereins in mindestens einem Fachverband und im jeweiligen Bund (bzw. im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband, wenn der Verein laut Satzung seines Kreissportbundes nicht Mitglied des Kreissportbundes werden kann).



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