Mitgliedschaft der Vereine in Bünden und Fachverbänden

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logo_lsb_rgbDas Präsidium des LSB NRW hat einen wichtigen Beschluss bezüglich der Mitgliedschaft der Vereine getroffen.
Nachfolgend der Beschluss "Mitgliedschaft der Vereine in Bünden und Fachverbänden":

Hierzu hat das Präsidium des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. in seiner Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:

  1. Voraussetzung für die Förderung von Vereinen durch den Landessportbund NRW ist die MItgliedschaft in mindestens einem Fachverband und im jeweiligen Bund (bzw. im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen die Vereine nur im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband nicht aber im Kreissportbund Mitglied sind).
  2. Voraussetzung für die Zuteilung einer Vereinskennziffer an neue Vereine ist die Mitgliedschaft des Vereins in mindestens einem Fachverband und im jeweiligen Bund (bzw. im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband, wenn der Verein laut Satzung seines Kreissportbundes nicht Mitglied des Kreissportbundes werden kann).